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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Verteilerschlüssel
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Der Verteilerschlüssel bei Umlagen Nebenkosten bzw. Betriebskosten
ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter.
Die
genaue Definition eines Verteilerschlüssels bei den Betriebskosten: Der
Verteilerschlüssel ist das Verteilungsverhälnis einer Kostenart (z.B.
Wasserkosten) zwischen den Parteien einer Wirtschaftseinheit. Das heist
in der Regel:
- Abrechnung nach tatsächlich gemessenem Verbrauch;
- Abrechnung nach der Personenzahl;
- Abrechnung nach Quadratmeter Wohnfläche (m²).
Den
Verteilerschlüssel darf der Vermieter frei bestimmen. Natürlich darf er
nicht von Wasserzählern auf Abrechnung nach m² Wohnfläche umstellen,
also den Mieter nicht schlechter stellen ohne das ein wichtiger Grund
vorliegt. Das heist kein Mieter kann verlangen das Sie als Vermieter
Wasser nach Personen oder nach Wasserzählern abrechnen wenn Sie bisher
nach m² abgerechnet haben. Verlangen kann der Mieter nur, daß Sie
überhaupt abrechnen und das innerhalb von einem Jahr nach Ende der
Abrechnungsperiode. Wenn Sie Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart
haben sollten Sie das auch tun. Sonst können Sie keine Nachzahlung mehr
verlangen. Zudem kann der Mieter geltend machen, wenn Sie mehrere Jahre
nacheinander nicht abgerechnet haben, das er nicht Vorauszahlungen
sondern eine Pauschale an Sie zahlt. Das hätte zur Folge, daß Sie eine
Inklusivmiete stillschweigend vereinbart hätten und nur schwer etwaige
Kostenerhöhungen an den Mieter weitergeben können.
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