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Vermieterberatung24 - Aktuelle Meldungen
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Neues Steuersparmodell beflügelt die Immobilienbranche
06.02.2014
Ein neues Steuersparmodell könnte der krisengeschüttelten
Immobilienbranche neuen Schwung verleihen. Nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofes (Az. IX R 65/02) können Erbbauzinsen, die für die
gesamte Vertragslaufzeit - meist 99 Jahre - auf einen Schlag vorweg
bezahlt werden, im betreffenden Jahr in voller Höhe steuerlich als
Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings mindert der Pachtzins nur
dann die Steuern, wenn die Immobilie vermietet wird. Bewohnt sie der
Pächter privat, ist das nie abzugsfähig.
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