|
|
|
Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
|
Hinweis auf Mietspiegel ist genug
17.12.2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei Mieterhöhungen gestärkt. Die formalen Anforderungen an eine Mieterhöhung dürfen nicht überspannt werden, urteilt der BGH. Stützt sich das Schreiben des Vermieters, mit dem er die Miete anheben will, auf einen qualifizierten Mietspiegel, dann reicht die Angabe des Bereichs in dem die Wohnung (Zustand/Baujahr/Lage usw.) angesiedelt ist.. Der Mieter kann das im Mietspiegel nachlesen und der Vermieter ist nicht verpflichtet diesen zu erklären.
Der BGH lockert dadurch die bisherige Rechtsprechung, die immer davon ausging, dass eine genaue Angabe der Preisspanne notwendig wäre. BGH Aktenzeichen:VIII ZR 11/07 vom 12. Dezember 2007
Urteilsübersicht
|
|
|
|
Aktuelles
|
Gärtner, Dachausbau, Klavierstimmer Dafür gibt es jetzt auch einen Steuerbonus
Das Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz von Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder Wintergartenanbau absetzbar. Selbst Mieter können davon profitieren.
»mehr«
|
|
Informationen zum Energieausweis
Detaillierte Informationen zum
Energieausweis, wie etwa Gesetzesgrundlage, die enthaltenen Daten
oder auch Vergleichswert, mit denen Sie die Werte in Ihrem
Energieausweis noch besser beurteilen können.
»mehr«
|
|
Eigentümer und Mieter kämpfen gegen Energiewende
Seltenes Bündnis: Die Verbände von Hauseigentümern und Mieter haben sich zusammengeschlossen, um gegen den Zwang zur Energiesanierung vorzugehen. Sie fordern Steueranreize und Sozialverträglichkeit.
»mehr«
|
|
aktuelle Urteile
|
Vermieter muss Geschäftspost des ehemaligen Mieters aufbewahren!
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewe
»mehr«
|
|
Zuviel Tierhaltung?
Tierhaltung in Miet
»mehr«
|
|
Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten
Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Mie
»mehr«
|
|
-Werbung-
|