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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Frei Farbwahl des Mieters auch bei Türen
10.02.2010

Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind laut BGH unwirksam.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom Mittwoch die Mieterrechte gestärkt: Vermieter dürfen bei Schönheitsreparaturen hinsichtlich der Farbwahl für Fenster und Türen keine Vorschriften machen. Im vorliegenden Fall sollte die Mieterin einer Berliner Wohnung per Vertrag verpflichtet werden, Tür- und Fensterrahmen „nur weiß zu lackieren“. Weil sich die Frau nicht daran hielt, verlangte die Vermieterin beim Auszug Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Die Klage blieb beim BGH wie schon in den Vorinstanzen erfolglos (AZ: VIII ZR 50/09 – Urteil vom 20. Januar 2010).



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