Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Wie sie gute Mieter finden
Zahlungskräftige Mieter finden!
Am Anfang einer Neuvermietung werden die meißten Fehler gemacht. Nicht nur die Vertragsgestaltung
und die richtige protokolierte Übernahme und Übergabe der Wohnung sind
hier entscheident. Das wichtigste, ist die richtige Mieterauswahl. Ein
zahlungsunfähiger Mieter verursacht oft sehr große Vermögensschäden
beim Vermieter. Zudem ist ein Mieter der die Hausordnung nicht einhält,
die Mitmieter oder den Vermieter beschimpft und so das gesamte Haus
verunsichert genauso untragbar.
Es gibt hierfür natürlich auch gute Möglichkeiten im Vorfeld zu erfahren wer eine Wohnung von Ihnen mieten möchte.
Ein
ganz wichtiger Aspekt ist, sich beim derzeitigen Vermieter des
Mietinteressenten über diesen zu erkundigen. Nicht immer ist ein Mieter
so schlimm wie er dargestellt wird, aber gepaart mit Ihrem gesunden
Menschenverstand werden Sie sich ein gutes Bild vom Mietinteressenten
machen können. Es gibt aber noch einige Möglichkeiten noch sicherer und
präziser den Mieter in spee Beurteilen zu können.
Hier ein paar Tipps die weiterhelfen:
Verlangen
Sie vom Mieter vor dem Abschluß des Mietvertrags eine Selbstauskunft
der Schufa. Sie schließen damit viele schwarze Schafe aus aber nicht
alle. Beachten Sie bitte, dass alle Daten der Auskunft absolut
vertraulich zu behandeln sind.
Lassen Sie sich eine
Gehaltsabrechnung zeigen und achten Sie auf eventuelle Pfändungen. Bei
Transfergeldempfängern (ALG 2 oder Sozialamt) verlangen Sie eine
Kostenübernahmebestätigung des Amtes, ausgestellt auf die zu
vermietende Wohnung.
Verlangen Sie immer eine Kaution oder
Bankbürgschaft, egal was der Mieter erzählt oder ob Sie befreundet
sind. Geben Sie den Schlüßel erst heraus wenn Sie die erste Miete und
die Kaution erhalten haben (Mieter darf Kaution nach Gesetz in drei
Raten zahlen daher erst nach der ersten Rate).
Machen Sie immer eine Wohnungsübergabe mit Formular (Wohnungsübergabeprotokoll) und mit beiderseitiger Unterschrift.
Mahnen
Sie den Mieter sofort wenn eine Miete am dritten Werktag eines Monats
nicht eingegangen ist. Kündigen Sie sofort wenn zwei Manatsmieten
hintereinander nicht eingegangen sind. Wenden Sie sich immer sofort an
einen Fachanwalt für Mietrecht.
Vergeben Sie die Wohnungsvermietung oder Verwaltung an einen Immobilienprofi.
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