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 Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Wie sie gute Mieter finden

Zahlungskräftige Mieter finden!

Am Anfang einer Neuvermietung werden die meißten Fehler gemacht. Nicht nur die Vertragsgestaltung und die richtige protokolierte Übernahme und Übergabe der Wohnung sind hier entscheident. Das wichtigste, ist die richtige Mieterauswahl. Ein zahlungsunfähiger Mieter verursacht oft sehr große Vermögensschäden beim Vermieter. Zudem ist ein Mieter der die Hausordnung nicht einhält, die Mitmieter oder den Vermieter beschimpft und so das gesamte Haus verunsichert genauso untragbar.

Es gibt hierfür natürlich auch gute Möglichkeiten im Vorfeld zu erfahren wer eine Wohnung von Ihnen mieten möchte.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist, sich beim derzeitigen Vermieter des Mietinteressenten über diesen zu erkundigen. Nicht immer ist ein Mieter so schlimm wie er dargestellt wird, aber gepaart mit Ihrem gesunden Menschenverstand werden Sie sich ein gutes Bild vom Mietinteressenten machen können. Es gibt aber noch einige Möglichkeiten noch sicherer und präziser den Mieter in spee Beurteilen zu können.

Hier ein paar Tipps die weiterhelfen:


  • Verlangen Sie vom Mieter vor dem Abschluß des Mietvertrags eine Selbstauskunft der Schufa. Sie schließen damit viele schwarze Schafe aus aber nicht alle. Beachten Sie bitte, dass alle Daten der Auskunft absolut vertraulich zu behandeln sind.
  • Lassen Sie sich eine Gehaltsabrechnung zeigen und achten Sie auf eventuelle Pfändungen. Bei Transfergeldempfängern (ALG 2 oder Sozialamt) verlangen Sie eine Kostenübernahmebestätigung des Amtes, ausgestellt auf die zu vermietende Wohnung.
  • Verlangen Sie immer eine Kaution oder Bankbürgschaft, egal was der Mieter erzählt oder ob Sie befreundet sind. Geben Sie den Schlüßel erst heraus wenn Sie die erste Miete und die Kaution erhalten haben (Mieter darf Kaution nach Gesetz in drei Raten zahlen daher erst nach der ersten Rate).
  • Machen Sie immer eine Wohnungsübergabe mit Formular (Wohnungsübergabeprotokoll) und mit beiderseitiger Unterschrift.
  • Mahnen Sie den Mieter sofort wenn eine Miete am dritten Werktag eines Monats nicht eingegangen ist. Kündigen Sie sofort wenn zwei Manatsmieten hintereinander nicht eingegangen sind. Wenden Sie sich immer sofort an einen Fachanwalt für Mietrecht.
  • Vergeben Sie die Wohnungsvermietung oder Verwaltung an einen Immobilienprofi.






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