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Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
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Zuviel Tierhaltung?
13.02.2014
Tierhaltung in Mietwohnung -
wann ist es zu viel? Die Haltung von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas
in einer Zweizimmerwohnung ist vertragswidrig. Darüber hinaus kann der Vermieter
in einem solchen Fall eine Neutapezierung sowie Reinigung der Holzdecke
verlangen, weil es in der Wohnung nach tierischen Ausdünstungen roch. Dem steht
auch keine vertraglich gestattete Tierhaltung entgegen, weil der vorliegende
Haltungsumfang schlicht eine übermäßige Nutzung der Mietsache darstellt. Dies
ist aber vertragswidrig - insbesondere auch, weil mietvertraglich nur die
Haltung einer Katze bzw. eines kleinen Hundes gestattet war. Damit lag ein
Verstoß gegen die gestattete Anzahl von Tieren und ein Verstoß gegen die
gestattete Tierart vor.
LG Mainz, 26.02.2002 - 6 S
28/01
Urteilsübersicht
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