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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Versicherungsschutz
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Versicherungsschutz für Vermieter!Versicherungen
sind ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Bewirtschaftung von
Immobilien. Ohne Versicherungen laufen Sie als Privatvermieter Gefahr
Ihre Existenz und Ihre Immobilie zu verlieren. Daher sollten Sie darauf
achten, daß Sie alle Versicherungen besitzen, die Sie benötigen um
selbst keinen finanziellen Schaden bei einem Schadensfall davonzutragen.
Achten Sie darauf als Vermieter folgende Versicherungen zu besitzen:
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Vermieter-Rechtsschutzversicherung
(etwa 300.000 Mietstreitigkeiten jährich sprechen für sich und diese Versicherung)
- Feuerversicherung
- Wasserschadenversicherung
(oft in verbundener Wohngebäudeversicherung enthalten)
- Sturmversicherung
(oft in verbundener Wohngebäudeversicherung enthalten)
- Ölhaftpflichtversicherung
- Mietausfallversicherung
- Bauwesenversicherung (nur bei Bautätigkeit)
Lassen
Sie sich immer mehrere Angebote von Versicheungen machen, und sprechen
Sie auch immer Versicherungsmakler an.
Achten Sie auf persönliche
Ansprechpartner.
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Aktuelles
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Gärtner, Dachausbau, Klavierstimmer Dafür gibt es jetzt auch einen Steuerbonus
Das Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz von Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder Wintergartenanbau absetzbar. Selbst Mieter können davon profitieren.
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Informationen zum Energieausweis
Detaillierte Informationen zum
Energieausweis, wie etwa Gesetzesgrundlage, die enthaltenen Daten
oder auch Vergleichswert, mit denen Sie die Werte in Ihrem
Energieausweis noch besser beurteilen können.
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Seltenes Bündnis: Die Verbände von Hauseigentümern und Mieter haben sich zusammengeschlossen, um gegen den Zwang zur Energiesanierung vorzugehen. Sie fordern Steueranreize und Sozialverträglichkeit.
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aktuelle Urteile
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Vermieter muss Geschäftspost des ehemaligen Mieters aufbewahren!
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewe
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Zuviel Tierhaltung?
Tierhaltung in Miet
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Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten
Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Mie
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