|
|
|
Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
|
Kein Abflussprinzip bei Heizkosten mehr erlaubt
06.02.2012
Bislang erstellten Vermieter die Abrechnung oft auf Basis ihrer Zahlungen an den Energieversorger.
Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch
abrechnen. In vielen Fällen geschieht das nicht, weil die Vermieter nach
dem sogenannten Abflussprinzip vorgehen. Danach werden für den
Abrechnungszeitraum nur die Zahlungen des Vermieters an das
Energieversorgungsunternehmen berücksichtigt. Vor allem bei einem
Mieterwechsel kann das zu Ungerechtigkeiten führen.
Dieses Urteil geht einmal wieder an der Praxis vorbei. Es ist nämlich so, das die Vermieter nun eine Abrechnung des Wärmeversorgers zum 31.12. eines Jahres verlangen und bekommen werden. Die Versorger werden aber gar nicht ablesen (lediglich eine Kontrollablesung in mehreren Jahren), sondern nur schätzen und den Schätzbetrag in Rechnung stellen. Dem Vermieter kann es egal sein, die ungerecht Abrechnung für Mieter die ausziehen bleibt bestehen. Ausser einem erhöten verwaltungsaufwand den der Vermieter in die Kaltmiete kalkuliert (das sollte er als Kaufmann) passiert nichts.
Urteilsübersicht
|
|
|
|
Aktuelles
|
Gärtner, Dachausbau, Klavierstimmer Dafür gibt es jetzt auch einen Steuerbonus
Das Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz von Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder Wintergartenanbau absetzbar. Selbst Mieter können davon profitieren.
»mehr«
|
|
Informationen zum Energieausweis
Detaillierte Informationen zum
Energieausweis, wie etwa Gesetzesgrundlage, die enthaltenen Daten
oder auch Vergleichswert, mit denen Sie die Werte in Ihrem
Energieausweis noch besser beurteilen können.
»mehr«
|
|
Eigentümer und Mieter kämpfen gegen Energiewende
Seltenes Bündnis: Die Verbände von Hauseigentümern und Mieter haben sich zusammengeschlossen, um gegen den Zwang zur Energiesanierung vorzugehen. Sie fordern Steueranreize und Sozialverträglichkeit.
»mehr«
|
|
aktuelle Urteile
|
Vermieter muss Geschäftspost des ehemaligen Mieters aufbewahren!
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewe
»mehr«
|
|
Zuviel Tierhaltung?
Tierhaltung in Miet
»mehr«
|
|
Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten
Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Mie
»mehr«
|
|
-Werbung-
|