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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Mieterhöhung
09.01.2013

Sofern der Mieter eine Mieterhöhung auch nach Verurteilung nicht zahlt, entsteht ein Mietrückstand, der den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Die Nichtzahlung nach Verurteilung ist eine erhebliche Pflichtverletzung. § 596 Abs. 3 Nr. 3 BGB räumt maximal zwei Monate für den Ausgleich ein. Selbst eine Zahlung innerhalb der Schonfrist hätte nicht zur Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung geführt, da diese Regelung auf die fristgemäße Kündigung nicht anzuwenden ist.

 

BGH, 15.8.2012 - Az: VIII ZR 238/12



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