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Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
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Mieterhöhung
09.01.2013
Sofern der Mieter eine Mieterhöhung auch nach
Verurteilung nicht zahlt, entsteht ein Mietrückstand, der den Vermieter zur
fristgemäßen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Die Nichtzahlung nach
Verurteilung ist eine erhebliche Pflichtverletzung. § 596 Abs. 3 Nr. 3 BGB
räumt maximal zwei Monate für den Ausgleich ein. Selbst eine Zahlung innerhalb
der Schonfrist hätte nicht zur Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung
geführt, da diese Regelung auf die fristgemäße Kündigung nicht anzuwenden ist.
BGH, 15.8.2012 - Az: VIII ZR 238/12
Urteilsübersicht
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