Wartungskosten!
09.03.2013
Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten
Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen
Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht
unangemessen, wenn die Klausel keine Obergrenze für den Umlagebetrag vorsieht.
Konkret ging es um die folgende Klausel:
"Die in diesen Mieträumen befindliche Gasheizung ist
Eigentum des Vermieters. Die jährliche Wartung wird vom Vermieter durch
Sammelauftrag bei der Firma ... durchgeführt. Der Mieter hat diese anteiligen
Kosten nach erfolgter Arbeit und Rechnungslegung dem Vermieter zu
erstatten."
Diese Klausel war nicht zu beanstanden. Der Mieter muss
die Wartungskosten tragen. Eine Obergrenze ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Grenze stellt lediglich das Wirtschaftlichkeitsgebot dar.
BGH, 7.11.2012 - Az: VIII ZR 119/12
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