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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Wartungskosten!
09.03.2013

Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel keine Obergrenze für den Umlagebetrag vorsieht.

 

Konkret ging es um die folgende Klausel:

 

"Die in diesen Mieträumen befindliche Gasheizung ist Eigentum des Vermieters. Die jährliche Wartung wird vom Vermieter durch Sammelauftrag bei der Firma ... durchgeführt. Der Mieter hat diese anteiligen Kosten nach erfolgter Arbeit und Rechnungslegung dem Vermieter zu erstatten."

 

Diese Klausel war nicht zu beanstanden. Der Mieter muss die Wartungskosten tragen. Eine Obergrenze ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Grenze stellt lediglich das Wirtschaftlichkeitsgebot dar.

 

BGH, 7.11.2012 - Az: VIII ZR 119/12



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