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Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
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Schimmel und fristlose Kündigung
29.05.2007
Vor einer erfolgreichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung (z.B. wegen Schimmelbefall) müssen Mieter dem Vermieter zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden oder eine Abmahnung erteilen. Ansonnsten ist die Kündigung nicht zulässig. Der BGH unterstrich darüber hinaus, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall von Wohnräumen in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden könne. BGH: VIII ZR 182/06
Urteilsübersicht
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Aktuelles
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Gärtner, Dachausbau, Klavierstimmer Dafür gibt es jetzt auch einen Steuerbonus
Das Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz von Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder Wintergartenanbau absetzbar. Selbst Mieter können davon profitieren.
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Informationen zum Energieausweis
Detaillierte Informationen zum
Energieausweis, wie etwa Gesetzesgrundlage, die enthaltenen Daten
oder auch Vergleichswert, mit denen Sie die Werte in Ihrem
Energieausweis noch besser beurteilen können.
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Eigentümer und Mieter kämpfen gegen Energiewende
Seltenes Bündnis: Die Verbände von Hauseigentümern und Mieter haben sich zusammengeschlossen, um gegen den Zwang zur Energiesanierung vorzugehen. Sie fordern Steueranreize und Sozialverträglichkeit.
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aktuelle Urteile
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Vermieter muss Geschäftspost des ehemaligen Mieters aufbewahren!
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewe
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Zuviel Tierhaltung?
Tierhaltung in Miet
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Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten
Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Mie
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