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 Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Mietrückstände

Was tun bei Mietrückständen?

Vermieter leiden zunehmend unter der Zahlungsunfähigkeit ihrer Mieter. Wie oft werden ganze (Vermieter) Existenzen durch säumige Mieter oder sogenannte Mietnomaden zerstört. Wenn einmal ein uneinsichtiger und zahlungsunfähiger Mieter Ihren Wohnraum besetzt, hilft oft nur noch die Räumungsklage. Doch das bedeutet, daß Sie 3000,-€ bis 5000,-€ Vorschuß an den Gerichtsvollzieher zahlen müßen und dieses Geld oft nicht zurückbekommen. Zusätzlich haben Sie dann noch die Mietausfälle bis zu 2 Jahren. Die Kosten für Heizung und ähnliche (Betriebs-) Kosten müßen Sie auch vorlegen. Ob Sie dann später jemals etwas von Ihrem Geld zurückbekommen ist fraglich und nur zu oft bekommen die betrogenen Vermieter nichts von alledem zurück.
Ist der verurteilte Mieter dann endlich aus der Wohnung geräumt, ist die Wohnung oft sanierungsbedürftig oder muß zumindest von Grund auf renoviert werden.
Die Kosten, der Stress und alle anderen Unannehmlichkeiten sind aber oft vermeidbar.
Klicken Sie hier um zu erfahren was Sie tun können um sich das alles von vornherein zu ersparen und das Risiko zu verringern in diese Lage zu kommen.
Es gibt einige Hilfen und Möglichkeiten an seine Miete zu kommen.
Erfahren Sie wie Sie schon bei Vertragsabschluss die Gefahr eines Mietausfalls verringern können.
Lernen Sie richtig auf die säumigen Mieter zuzugehen und so den richtigen Eindruck zu machen.





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